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VG Leipzig, 16.08.2005 - 4 K 687/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 19.08.2002 - 2 BS 330/02
Interessenabwägung als Darlegungserfordernis bei einer Beschwerdeschrift; …
Auszug aus VG Leipzig, 16.08.2005 - 4 K 687/05
Für eine solche umfassende Abwägung ist jedoch dann kein Raum, wenn die Weiterführung der Schule oder die Einrichtung einer Eingangsklasse den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht (vgl. u.a. SächsOVG, Beschl. v. 19.8.2002 - 2 BS 330/02 -). - OVG Sachsen, 19.08.2004 - 2 BS 326/04
Einrichtung einer Klassenstufe 5 an einer Mittelschule; Anforderungen an die …
Auszug aus VG Leipzig, 16.08.2005 - 4 K 687/05
Insoweit wird auf den dem Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin bereits bekannten Beschluss des SächsOVG vom 19.8.2004 - 2 BS 326/04 - verwiesen. - OVG Sachsen, 26.06.2000 - 2 BS 117/00
Auszug aus VG Leipzig, 16.08.2005 - 4 K 687/05
Ist ein öffentliches Bedürfnis nicht festzustellen, so steht der Widerruf der Mitwirkung nicht im Ermessen der Behörde, da bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs des öffentlichen Bedürfnisses alle auch für die Ermessensausübung maßgeblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind und für ein Ermessen deshalb "nichts mehr übrig" bleibt (SächsOVG a.a.O., Beschl. v. 26.2.2002 - 2 BS 117/00 - Runk/Bosse/Geißler/Ihlenfeld, Sächsisches Schulgesetz, 5. Aufl., § 24 Anm. 5).